Gesetzlich geregelte Gebühren - ich berate Sie gerne

Rechtliche Beratung von Profis ist ihr Geld wert. In den meisten Fällen können Bücher oder Internetseiten in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Für uns gelten gesetzlich vorgeschriebene Gebühren. Bei Bedürftigkeit übernimmt der Staat Ihre Kosten.

Die Frage nach den Kosten einer Beauftragung lässt sich nicht allgemein beantworten. Ich berate Sie gerne und gebe Ihnen genaue Auskunft über entstehende Kosten.

Entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen je nach Tätigkeit des Anwalts – also einmalige Beratung, außergerichtliche Tätigkeit oder gerichtliche Tätigkeit – Gebühren an, deren Höhe sich zum einen nach dem Streitwert, zum anderen nach dem Umfang der Tätigkeit des Anwalts bestimmt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Antworten auf manche Fragen vielleicht kurz sein mögen, der Weg dorthin aber möglicherweise lang und über zahlreiche Gesetze und die hierzu ergangene Rechtsprechung führt. Ohne deren Kenntnis kann eine verbindliche und zutreffende Antwort oft nicht gegeben werden.

Im Falle einer Rechtschutzversicherung nachfragen

Auch bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung ist darauf zu achten, welche Rechtsfälle beziehungsweise welche Lebensbereiche eingeschlossen sind. Es ist daher sinnvoll, vorab eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einzuholen.

Verfahrenskostenhilfe

Für Bedürftige besteht in zivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in familienrechtlichen Angelegenheiten, die Möglichkeit, rechtlichen Rat oder Beistand auf Kosten der Staatskasse zu erhalten.

Für eine Beratung oder kurze außergerichtliche Tätigkeit kann der Rechtssuchende bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beantragen, den er zu der (ersten) anwaltlichen Beratung mitbringt. Dann fällt lediglich ein Eigenanteil in Höhe von € 15,00 an.

Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, kann hierfür – diesmal über mich als Anwältin – Prozesskostenhilfe beantragt werden. Kriterien, ob die Prozesskostenhilfe vom jeweiligen Gericht bewilligt wird, sind zum einen die finanzielle Situation des Rechtssuchenden, die genau darzulegen ist, und zum anderen die Erfolgsaussichten des angestrebten Verfahrens, was im Regelfall anhand eines Klageentwurfs entschieden wird.

Was kostet eine Mediation?

Eine Einigung mithilfe einer Mediation ist in der Regel günstiger als ein Gerichtsverfahren. Mediation wird nach Stundenhonoraren vergütet. In der Regel werden die angefallenen Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.

Teilweise übernehmen Rechtschutzversicherungen die Kosten einer Mediation. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrer Versicherung.

Kontakt

Sie können mich während der Geschäftszeiten in meiner Kanzlei erreichen:

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr | 14:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der genannten Geschäftszeiten können Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (07351-575839) hinterlassen, mir eine E-Mail oder ein Fax zusenden.

Termine – auch außerhalb der Geschäftszeiten – nach Vereinbarung.

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