Scheidung und Trennung
- Unterhaltsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzungen in der Ehe
- Scheidungsrecht
- Auseinandersetzung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften
- Internationales Familienrecht, insbes. Verfahren nach dem HKÜ
Es stellt sich zumeist als Gewinn für beide Ehepartner da, fair und gleichberechtigt die Ehe zu beenden. Nicht nur, dass dadurch erhebliche Kosten vermieden werden können – Streiten ist teuer – auch für eventuelle Kinder sollte zwischen den Eltern eine gemeinsame Ebene erhalten bleiben, auf der sie miteinander umgehen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass beide Eheleute darüber informiert sind, welche Rechte und Pflichten sie nach der Trennung und Scheidung haben.
In einem ersten Gespräch mit meiner Mandantin bzw. meinem Mandanten werden sämtliche wichtige Fragen, die sich anlässlich von Trennung und Scheidung ergeben, besprochen. Danach wird geklärt, wie weit mein Tätigwerden im Einzelfall gehen wird und inwieweit gerichtliche Hilfe notwendig ist.
Auch wenn keine Ehe eingegangen wurde, stellt sich bei der Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oft das Problem, wie die Beziehung finanziell auseinandergesetzt wird, bereits erbrachte Leistungen eventuell zurückgefordert werden können und das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder geregelt wird.