Schwerpunkte meiner Tätigkeit

Familienrecht

Scheidung und Trennung

  • Unterhaltsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzungen in der Ehe
  • Scheidungsrecht
  • Auseinandersetzung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften
  • Internationales Familienrecht, insbes. Verfahren nach dem HKÜ

Es stellt sich zumeist als Gewinn für beide Ehepartner da, fair und gleichberechtigt die Ehe zu beenden. Nicht nur, dass dadurch erhebliche Kosten vermieden werden können – Streiten ist teuer – auch für eventuelle Kinder sollte zwischen den Eltern eine gemeinsame Ebene erhalten bleiben, auf der sie miteinander umgehen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass beide Eheleute darüber informiert sind, welche Rechte und Pflichten sie nach der Trennung und Scheidung haben.

In einem ersten Gespräch mit meiner Mandantin bzw. meinem Mandanten werden sämtliche wichtige Fragen, die sich anlässlich von Trennung und Scheidung ergeben, besprochen. Danach wird geklärt, wie weit mein Tätigwerden im Einzelfall gehen wird und inwieweit gerichtliche Hilfe notwendig ist.

Auch wenn keine Ehe eingegangen wurde, stellt sich bei der Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oft das Problem, wie die Beziehung finanziell auseinandergesetzt wird, bereits erbrachte Leistungen eventuell zurückgefordert werden können und das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder geregelt wird.

Mediation

Konfliktbeilegung ohne Gericht

Ich bin ausgebildetete und zertifizierte Mediatorin (Deutsche Anwalts Akademie – DAA). Ich freue mich, Ihnen zu helfen, Ihren Konflikt beizulegen und eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.

Mein Schwerpunkt liegt hier in der Familienmediation (Trennung, Scheidungsvereinbarungen, Unterhalt, Umgang, Erbschaftsstreitigkeiten etc.).

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. (Definition aus Wikipedia, 6.9.2012)

 

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Mediation ist ein sinnvolles Verfahren zur Lösung eines Konfliktes

  • Ihre Diskussionen oder Verhandlungen sind festgefahren
  • beide Seiten sind sich bewußt, dass ein Konflikt vorliegt
  • ein Streit vor Gericht soll vermieden werden
  • es wird eine Einigung gesucht, bei der keine der Konfliktparteien das Gesicht verlieren soll
  • bei der Lösung soll eine für beide gute und faire Lösung gefunden werden
  • beide Konfliktparteien wollen oder müssen in Zukunft in Kontakt oder Beziehung bleiben (gemeinsame Kinder,…)
  • ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll nach Möglichkeit vermieden werden

Neben diesen Gründen gibt es zahlreiche andere. Es ist jedoch wichtig, dass beide Parteien konstruktiv in einer Mediation mitwirken. Als Mediatorin bin ich keine Richterin, sondern werde versuchen, bei Ihrer Lösungsfindung nach festgelegten Regeln mitzuwirken.

 

Was kostet eine Mediation?

Eine Einigung mithilfe einer Mediation ist in der Regel günstiger als ein Gerichtsverfahren. Mediation wird nach Stundenhonoraren vergütet. In der Regel werden die angefallenen Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.

Teilweise übernehmen Rechtschutzversicherungen die Kosten einer Mediation. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrer Versicherung.

Kontakt

Sie können mich während der Geschäftszeiten in meiner Kanzlei erreichen:

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr | 14:00 – 16:00 Uhr

Außerhalb der genannten Geschäftszeiten können Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter (07351-575839) hinterlassen, mir eine E-Mail oder ein Fax zusenden.

Termine – auch außerhalb der Geschäftszeiten – nach Vereinbarung.

Postanschrift

Maria-Menz-Weg 10
88400 Biberach

Telefon

07351 - 57 58 39

Telefax

07351 - 57 58 33
kanzlei@martina-lange.de